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Wohnungseigentumsverwaltung

Weil Betreuung mehr ist als nur Verwaltung!

 Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach WEG-Gesetz

  • Anstellungsvertrag mit einem Hausmeister oder Hausmeisterdienst oder anderem Dienstpersonal einschließlich der Erstellung objektbezogener Dienstanweisungen
  • Alle Versicherungsverträge für Haus und Grund
  • Wartungsverträge für alle technischen Einrichtungen des Grundstücks und des Gebäudes
  • Energielieferungsverträge
  • Werkverträge zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Instandhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtung mit Bauhandwerkern, Ingenieuren und Architekten
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Verträge
  • Kaufmännische und technische Rechnungsprüfung
  • Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Organ der WEG
  • Finanz- und Vermögensverwaltung
  • Einrichtung und Unterhaltung einer nach kaufmännischen Grundsätzen geführten Buchhaltung
  • Datenerfassung und Datenpflege
  • Rechnungswesen
  • Lohnbuchhaltung
  • Abrechnung über Benutzungsgebühren für Gemeinschafseinrichtungen
  • Technische Verwaltung
  • Instandhaltung und Instandsetzung
  • Laufende Überwachung des baulichen Zustands
  • Vorausplanung künftig anfallender Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Betreuung und Überwachung von Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen und größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund zusätzlichen Auftrags der Eigentümer

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